§ 47 Liquidation
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29