§ 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29