§ 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29