§ 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29