lexiara

§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt

Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29