§ 348 Erfüllung Zug-um-Zug
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29