§ 375 Rückwirkung bei Postübersendung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29