§ 378 Wirkung der Hinterlegung bei ausgeschlossener Rücknahme
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen, so wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29