§ 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29