§ 452 Schiffskauf
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29