§ 470 Verkauf an gesetzlichen Erben
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29