§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
← § 540 · All articles · § 542 →
Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29