§ 623 Schriftform der Kündigung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
← § 622 · All articles · § 624 →
Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29