lexiara

§ 925a Urkunde über Grundgeschäft

Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29