§ 938 Vermutung des Eigenbesitzes
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Hat jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigenbesitz gehabt, so wird vermutet, dass sein Eigenbesitz auch in der Zwischenzeit bestanden habe.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29