§ 1169 Rechtszerstörende Einrede
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29