§ 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29