§ 1780 Berücksichtigung der beruflichen Belastung des Berufs- und Vereinsvormunds
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Soll ein Berufsvormund oder ein Vereinsvormund bestellt werden, ist seine berufliche Arbeitsbelastung, insbesondere die Anzahl und der Umfang der bereits zu führenden Vormundschaften und Pflegschaften zu berücksichtigen. Er ist dem Familiengericht zur Auskunft hierüber verpflichtet.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29