§ 1938 Enterbung ohne Erbeinsetzung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29