§ 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29