§ 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29