§ 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29