§ 2086 Ergänzungsvorbehalt
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt, die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Wirksamkeit von der Ergänzung abhängig sein sollte.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29