§ 2091 Unbestimmte Bruchteile
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29