§ 2174 Vermächtnisanspruch
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29