§ 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29