§ 2201 Unwirksamkeit der Ernennung
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29