lexiara

§ 2214 Gläubiger des Erben

Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, können sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29