§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29