§ 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29