§ 2302 Unbeschränkbare Testierfreiheit
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, ist nichtig.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29