§ 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29