§ 2372 Dem Käufer zustehende Vorteile
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29