§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29