§ 13 Verbraucher
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29