§ 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29