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§ 479a Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren, 1. die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt sind, 2. die ein Verbraucher gekauft hat und 3. für die dem Verbraucher die in § 437 genannten Rechte nicht zustehen.

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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29