Art 229
EGBGB
Die Aufhebung einer vor dem 1. Juli 2011 geschlossenen Ehe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe nach dem bis dahin geltenden Recht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr hätte aufgehoben werden können.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04