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Art 229

EGBGB

Die Aufhebung einer vor dem 1. Juli 2011 geschlossenen Ehe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe nach dem bis dahin geltenden Recht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr hätte aufgehoben werden können.

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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04