§ 8 Wohnsitz
AO
Abgabenordnung · Germany
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04