§ 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
AO
Abgabenordnung · Germany
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04