§ 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
AO
Abgabenordnung · Germany
Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04