lexiara

§ 56 Ausschließlichkeit

AO
Abgabenordnung · Germany

Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04