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§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

AO
Abgabenordnung · Germany

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04