lexiara

§ 187 Akteneinsicht

AO
Abgabenordnung · Germany

Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04