lexiara

§ 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

AO
Abgabenordnung · Germany

Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04