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§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

AO
Abgabenordnung · Germany

Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.

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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04