§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
AO
Abgabenordnung · Germany
Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04