§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
AO
Abgabenordnung · Germany
Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04