§ 30 Schausteller
UStDV
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung · Germany
Als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gelten Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04