lexiara

§ 30 Schausteller

UStDV

Als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gelten Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.

· All articles ·

Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04