Inhaltsübersicht
Zu § 3a des Gesetzes § 1(weggefallen) Zu § 3b des Gesetzes § 2Verbindungsstrecken im Inland§ 3Verbindungsstrecken im Ausland§ 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr§ 5(weggefallen)§ 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten§ 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr § 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen§ 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen§ 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen§ 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen§ 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 14(weggefallen)§ 15(weggefallen)§ 16(weggefallen)§ 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes § 17aGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen§ 17bGelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen§ 17cNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen§ 17dBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes § 18Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes § 19(weggefallen)§ 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen§ 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes § 22Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes § 23(weggefallen) Zu § 4a des Gesetzes § 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes § 25Durchschnittsbeförderungsentgelt Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes § 26(weggefallen)§ 27(weggefallen)§ 28(weggefallen)§ 29(weggefallen) Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes § 30Schausteller Zu § 13b des Gesetzes § 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen Zu § 14 des Gesetzes § 31Angaben in der Rechnung§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen§ 33Rechnungen über Kleinbeträge§ 34Fahrausweise als Rechnungen§ 34aRechnungen von Kleinunternehmern Zu § 15 des Gesetzes § 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen§ 36(weggefallen)§ 37(weggefallen)§ 38(weggefallen)§ 39(weggefallen)§ 39a(weggefallen)§ 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen§ 41(weggefallen)§ 41a(weggefallen)§ 42(weggefallen)§ 43Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern Zu § 15a des Gesetzes § 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs§ 45Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes Dauerfristverlängerung § 46Fristverlängerung§ 47Sondervorauszahlung§ 48Verfahren Verzicht auf die Steuererhebung § 49Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen§ 50(weggefallen) Besteuerung im Abzugsverfahren § 51(weggefallen)§ 52(weggefallen)§ 53(weggefallen)§ 54(weggefallen)§ 55(weggefallen)§ 56(weggefallen)§ 57(weggefallen)§ 58(weggefallen) Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren § 59Vergütungsberechtigte Unternehmer§ 60Vergütungszeitraum§ 61Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer§ 61aVergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer § 62Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis Zu § 22 des Gesetzes § 63Aufzeichnungspflichten§ 64Aufzeichnung im Falle der Einfuhr§ 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer§ 66Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze§ 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes§ 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe§ 68Befreiung von der Führung des Steuerhefts Zu § 23 des Gesetzes §§ 69 und 70(weggefallen) Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes § 71Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes § 72Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes § 73Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen Übergangs- und Schlussvorschriften § 74(Änderungen der §§ 34, 67 und 68)§ 74aÜbergangsvorschriften§ 75Berlin-Klausel (weggefallen)§ 76(Inkrafttreten)
Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04