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Vorschriften und Nachweise für die Durchführung von Versuchen mit Tierarzneimitteln , die ein wirksames Mittel zu ihrer Kontrolle und somit für den Schutz der Volksgesundheit sind , können den Verkehr mit Tierarzneimitteln erleichtern , sofern darin gemeinsame Regeln für die Durchführung der Versuche , die Form der Angaben und Unterlagen und die Prüfung der Anträge festgelegt werden .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-06 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.